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Newsletter 06/21 Steuern & SV Beiträge ab 30.6, uvm

1. Steuern & SV Beiträge: Ratenzahlungsmodelle ab 30.Juni Steuerrückstände Überwiegend COVID-19-bedingte Abgabenrückstände (nämlich, wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist) können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden. Unter https://onlinerechner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner finden Sie den Ratenzahlungsrechner des BMF. Phase 1 betrifft Abgabenschuldigkeiten, die überwiegend zwischen dem 15.03.2020 und dem 30.06.2021 fällig geworden sind, einschließlich der Vorauszahlungen an Einkommen oder Körperschaftsteuer deren

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