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Newsletter 11/20 Steuertipps zum Jahresende

1. Rechtzeitig dran denken – Steuertipps zum Jahresende Gewinnfreibetrag:Gefördert wird der Kauf von ausgewählten Wertpapieren und die Anschaffung von Anlagegütern.Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilfreibeträgen. Das sind der Grundfreibetrag und der investitionsbedingte Freibetrag.Wird nicht investiert, so steht natürlichen Personen (mit betrieblichen Einkünften) jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinnes, höchstens aber bis zu einem Gewinn in Höhe von € 30.000,00 zu (maximaler Freibetrag € 3.900,00). Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, kann ein

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